BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Die Zusagen
der Betriebsrente und ihre Tücken

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Warum ist das alles so?

Die hinterlegte dahinterliegende Versicherung erwirtschaftet kaum noch Geld, die Renditen und damit die Zusagen zu erfüllen, vorhandene Rückkaufswerte sinken seit Jahren. 

Die Ihnen zugesagte Betriebliche Rente ist in Gefahr. 
Die Versicherungsgesellschaften verdienen seit Jahren sehr gut, geben jedoch immer weniger an Ihre Kunden – die Versicherungsnehmer weiter. Zahlreiche Gesetze der letzten 20 Jahre schützen diese Praxis. Und wo finden Sie diese Gesetze? Im Kleingedruckten Ihrer Verträge. In jeder Lebens- und Rentenversicherung finden Sie folgende Paragrafen: §163 VVG, §122 VAG, §314VAG, §352 VAG. Jeder dieser Paragrafen ist ein Freifahrtschein zur Kürzung der Gelder der Kunden - „zum Schutz der Versicherungen!“ Googeln Sie doch mal und lassen Sie sich überraschen. Ihre Rente sinkt, noch bevor sie ausgezahlt wird.

Pauschale Abtretungen der Zusagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich beinahe jährlich geändert und es ist zwingend nötig, die Zusagen und damit verbundenen Abtretungen zu prüfen.Die betriebliche Vorsorge ist kein Produkt – es ist eine arbeitsrechtliche Zusage (BetrAVG §1(1). Aus diesem Grund sind die meisten Abtretungen zum Schutz vor Insolvenz unzureichend, weil sie pauschal formuliert und nicht an die genauen arbeitsrechtlichen Bedingungen geknüpft sind. Es sind also einfach eine verkaufte Versicherung.Eine neutral juristische Prüfung der Zusagen bringt Ordnung und schützt die Zusagen der Mitarbeiter und schützt die Firmen vor schwer kalkulierbaren Haftungen.
5 verschiedene Durchführungswege – welcher ist der richtige?
Es gibt insgesamt 5 Durchführungswege

Pensionsfonds
Pensionskasse
Direktversicherung


Diese drei Durchführungswege nennt man extern. Warum?


Weil das Kapital nicht im eigenen Unternehmen ist, sondern irgendwo (bei einer Versicherung/Bank) verwaltet wird. Im Störfall kommt das Unternehmen nicht an die zugesagten Gelder.
Ein latentes Risiko mit erheblichem Haftungspotential für die Geschäftsführung.

Direktzusage
Unterstützungskasse


Diese beiden Durchführungswege nennt man intern. Warum? Weil das gesamte Kapital und auch die Gewinne im Unternehmen verbleiben. Die Wirtschaftskraft des Unternehmens stärken und so mögliche Störfälle leicht abgefedert werden können. Wir können nicht in die Zukunft sehen, aber wir können sie gut darauf vorbereiteten.Es kann also 2025 nur darum gehen zu prüfen, welcher interner Durchführungsweg geeignet ist, und alle arbeitsrechtlichen Besonderheiten berücksichtig werden.

Die gute Nachricht: Eine Heilung ist möglich 

Unser bundeweit tätige Experten-Team prüft Ihre Zusagen bis ins Detail. Bei über 90% der geprüften Firmen stellten wir erhebliche Mängel fest.

"Das ist ja Aufwand!" Korrekt. Wer sich die Arbeit nicht machen möchte, wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht seine volle Rente und im schlimmsten Fall keine Betriebsrente erhalten. 


Kosten? Für das Unternehmen gibt es keine zusätzlich laufenden Kosten. Jedoch mögliche Gewinne, die in den meisten Fällen bei gleichem Aufwand das bis zu 3-fache an Erträgen erwirtschaftet.  Das lohnt sich dann für beide Seiten, dem Unternehmen und der Belegschaft.

Das ist die Realität 2025. Risiken aus der Vergangenheit wandeln wir mit Ihnen zu Erträgen und Sicherheit  in der Zukunft.

Lutz Barthold

Lutz Barthold zur aktuellen Lage der BAV und möglichen Lösungsansätzen

Die Plätze zur großen Rentenshow sind bereits leer.

Haben Sie auch eine Betriebliche Altersvorsorge  abgeschlossen oder sind Sie Inhaber einer Firma und Ihre Mitarbeiter zahlen per Entgeldumwandlung in eine Betriebliche Altersvorsorge ein?

Dann sollten wir miteinander sprechen.

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GERICHTSURTEIL IN 2012 KIPPT ALLES

Nach Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seit Juni 2012 müssen Arbeitgeber die Differenz ausgleichen, wenn die Pensionskasse der Deutschen Wirtschaft (PKDW) die ursprünglich zugesagten Renten kürzt. 

Arbeitgeberhaftung gerichtlich bestätigt

Hintergrund und Gerichtsentscheidungen 
Problem:
Die Pensionskasse der Deutschen Wirtschaft (PKDW) kürzte die zugesagten Rentenleistungen, beispielsweise um 1,4 % jährlich.
Gerichtliche Reaktion:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass die Arbeitgeber für diese Leistungskürzungen haftbar gemacht werden können.
Konsequenz:
Arbeitgeber sind nun verpflichtet, die Differenz auszugleichen, die entsteht, wenn die Pensionskasse ihre Verpflichtungen nicht mehr in voller Höhe erfüllen kann.

Was bedeutet das für Arbeitgeber? 
Sicherung der Betriebsrente:
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die von ihnen zugesagte betriebliche Altersversorgung auch im Leistungsfall gezahlt werden kann.

Risikotragung:
Auch wenn Pensionskassen als externe Versorgungseinrichtungen agieren, tragen die Arbeitgeber das Risiko, wenn diese Einrichtungen die zugesagten Leistungen nicht mehr erbringen können.

Überprüfung und Vorsorge:
Arbeitgeber sollten ihre betriebliche Altersversorgung, insbesondere bei Pensionskassen, regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die zugesagten Leistungen langfristig gewährleistet sind.

  • Jetzt direkt handeln und uns kontaktieren
  • Eine Heilung ist möglich, bedarf jedoch eines Plans 
  • Keine Zeit verlieren, der richtige Moment ist nicht in der Zukunft, sondern jetzt
  • Clevere Arbeitgeber sorgen jetzt vor 
  • Es geht um nicht mehr oder weniger: Die zukunftssicherung Ihres Unternehmens und der Rentensicherheit Ihrer zukünftigen Rentner

Handeln Sie jetzt!

Ihre Situation

1. Sie sind mehrere Jahrzente jeden Morgen zur Arbeit gefahren

Wir alle gehen zur Arbeit, nicht nur um Geld zu verdienen, damit wir unsere laufenden Rechnungen bezahlen können, sondern auch um Geld für den Ruhestand zu sparen.

2. Der Gesetzgeber ändert die Rahmenbedingunen

Mit dem Paragraph 314 wurde der Finanzaufsicht und damit auch den Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit gegeben, Ihnen Ihre Auszahlungen einzukürzen oder im schlimmsten Falle ganz zu streichen. Zum Schutze der nachfolgenden Generationen.

3. Es gibt Wege heraus

Leider kann man keine pauschalen Lösungen veröffentlichen, denn was zu tun ist, hängt von vielen Faktoren ab. Aber wir müssen es ansprechen!

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Stimmt das, dass meine Rente komplett weg sein kann?

Ja, das ist korrekt. Es wurden nach und nach verschiedene Änderungen am VVG und VAG vorgenommen, die mehr Spielraum zulassen, dem Kunden seine Rente oder Auszahlung zu nehmen. Auch ist es möglich, dass ein Versicherungsunternehmen seinen Versicherungsbestand verkauft (kam in den letzten 10 Jahren mehrfach vor) und das übernehmende Unternehmen keine Rendite mehr für sie verdient. Leider können Sie dann nicht aussteigen, sondern müssen weiterzahlen.

Was kann denn im schlimmsten Fall passieren?

Das ist eine gute Frage. Im schlimmsten Fall kann der Produktanbieter, der der Betrieblichen Rente hinterlegt wurde insolvent werden, Zahlungen herabsetzen oder aussetzen. Das würde bedeuten, dass der Arbeitgeber bis zur eventuellen Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit für die entstehende Lücke einspringen muss. Dies ist gesetzlich so festgelegt.

Bei nur einem oder zwei Mitarbeiter ist das für eine gestanden Firma kein Problem, doch was ist, wenn es viele Mitarbeiter betrifft und die finanzielle Belastung die finanziellen Möglichkeiten der Firma übersteigt?

In diesem Fall, könnte also die Zahlungsunfähigkeit einer Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse die Insolvenz des Arbeitgebers nach sich ziehen.

Im schlimmsten Fall kann also nicht nur der Produktgeber zahlungsunfähig werden, sondern auch der Arbeitgeber.

Was kann ich tun, um meine Rente "sicher" zu machen?

Diese Frage lässt sich pauschel wie folgt beantworten:
1. Alle BAV-Verträge und Zusagen müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
2. Generell muss entschieden werden, welcher Durchführungsweg der beste für die Firma ist und eventuell größere Umstrukturierungen vorgenommen werden.

3. Erst wenn alle Maßnahmen durchgeführt sind, kann man die Rente als "sicher" bezeichnen.

Wer prüft die BAV Verträge für mich/uns?

Unsere Dienstleistungen sind umfassend und detailliert. Die Prüfung, Anpassung und Umstrukturierung führen wir in enger und langjähriger Kooperation mit unserem Partner:

Lutz Barthold
Sicherheit durch Transparenz Gemeinsam Stark n.e.V.
Pfahlweg 2a
82346 Andechs


Der Vorstandsvorsitzende Lutz Barthold ist seit vielen Jahren in der BAV-Analyse tätig uns hat hunderten Unternehmen geholfen.
Kunden von Policenfuchs erhalten beim Verein utz BartholdSicherheit durch Transparenz Gemeinsam Stark n.e.V. Sonderkonditionen und profitieren somit doppelt.

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Wir sind hier, um zu helfen

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