Die hinterlegte dahinterliegende
Versicherung erwirtschaftet kaum noch Geld, die Renditen und damit die Zusagen zu erfüllen, vorhandene
Rückkaufswerte sinken seit Jahren.
Die Ihnen zugesagte Betriebliche Rente ist in Gefahr.
Die Versicherungsgesellschaften verdienen seit
Jahren sehr gut, geben jedoch immer weniger an
Ihre Kunden – die Versicherungsnehmer weiter. Zahlreiche Gesetze der letzten 20
Jahre schützen diese Praxis. Und wo finden Sie diese Gesetze? Im Kleingedruckten
Ihrer Verträge. In jeder Lebens- und Rentenversicherung finden Sie folgende Paragrafen:
§163 VVG, §122 VAG, §314VAG, §352 VAG. Jeder dieser Paragrafen ist ein
Freifahrtschein zur Kürzung der Gelder der Kunden - „zum Schutz der
Versicherungen!“ Googeln Sie doch mal und lassen Sie sich überraschen. Ihre
Rente sinkt, noch bevor sie ausgezahlt wird.
Pauschale Abtretungen der Zusagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich beinahe
jährlich geändert und es ist zwingend nötig, die Zusagen und damit verbundenen
Abtretungen zu prüfen.Die betriebliche Vorsorge ist kein Produkt – es ist
eine arbeitsrechtliche Zusage (BetrAVG §1(1). Aus diesem Grund sind die meisten
Abtretungen zum Schutz vor Insolvenz unzureichend, weil sie pauschal formuliert
und nicht an die genauen arbeitsrechtlichen Bedingungen geknüpft sind. Es sind
also einfach eine verkaufte Versicherung.Eine neutral juristische Prüfung der Zusagen bringt
Ordnung und schützt die Zusagen der Mitarbeiter und schützt die Firmen vor
schwer kalkulierbaren Haftungen.
5 verschiedene Durchführungswege – welcher ist der
richtige?
Es gibt insgesamt 5 Durchführungswege
Pensionsfonds
Pensionskasse
Direktversicherung
Diese drei Durchführungswege nennt man
extern. Warum?
Weil das Kapital nicht im
eigenen Unternehmen ist, sondern irgendwo (bei einer Versicherung/Bank)
verwaltet wird. Im Störfall kommt das Unternehmen nicht an die zugesagten
Gelder.
Ein latentes Risiko mit erheblichem Haftungspotential für die
Geschäftsführung.
Direktzusage
Unterstützungskasse
Diese beiden Durchführungswege nennt man intern. Warum? Weil das gesamte
Kapital und auch die Gewinne im Unternehmen verbleiben. Die Wirtschaftskraft
des Unternehmens stärken und so mögliche Störfälle leicht abgefedert werden
können. Wir können nicht in die Zukunft sehen, aber wir können sie gut darauf vorbereiteten.Es kann also 2025 nur darum gehen zu prüfen, welcher interner
Durchführungsweg geeignet ist, und alle arbeitsrechtlichen Besonderheiten
berücksichtig werden.
Die gute Nachricht: Eine Heilung ist möglich
Unser bundeweit tätige Experten-Team prüft Ihre
Zusagen bis ins Detail. Bei über 90% der geprüften Firmen stellten wir
erhebliche Mängel fest.
"Das ist ja Aufwand!" Korrekt. Wer sich die Arbeit nicht machen
möchte, wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht seine volle Rente und im
schlimmsten Fall keine Betriebsrente erhalten.
Kosten? Für das Unternehmen gibt es keine zusätzlich laufenden Kosten.
Jedoch mögliche Gewinne, die in den meisten Fällen bei gleichem Aufwand das bis
zu 3-fache an Erträgen erwirtschaftet. Das
lohnt sich dann für beide Seiten, dem Unternehmen und der Belegschaft.
Das ist die Realität 2025. Risiken aus der Vergangenheit wandeln wir mit Ihnen
zu Erträgen und Sicherheit in der
Zukunft.
Lutz Barthold zur aktuellen Lage der BAV und möglichen Lösungsansätzen
Hintergrund und Gerichtsentscheidungen
Problem:
Die Pensionskasse der Deutschen Wirtschaft (PKDW) kürzte die zugesagten Rentenleistungen, beispielsweise um 1,4 % jährlich.
Gerichtliche Reaktion:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass die Arbeitgeber für diese Leistungskürzungen haftbar gemacht werden können.
Konsequenz:
Arbeitgeber sind nun verpflichtet, die Differenz auszugleichen, die entsteht, wenn die Pensionskasse ihre Verpflichtungen nicht mehr in voller Höhe erfüllen kann.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Sicherung der Betriebsrente:
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die von ihnen zugesagte betriebliche Altersversorgung auch im Leistungsfall gezahlt werden kann.
Risikotragung:
Auch wenn Pensionskassen als externe Versorgungseinrichtungen agieren, tragen die Arbeitgeber das Risiko, wenn diese Einrichtungen die zugesagten Leistungen nicht mehr erbringen können.
Überprüfung und Vorsorge:
Arbeitgeber sollten ihre betriebliche Altersversorgung, insbesondere bei Pensionskassen, regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die zugesagten Leistungen langfristig gewährleistet sind.
Handeln Sie jetzt!