HAFTUNGSFALLE

Egal ob WP oder StB

Beide Berufsgruppen wirken in der Regel an der Erstellung der Jahresabschlüsse mit. In der momentanen politischen, als auch wirtschaftlichen Lage steigt das Risiko, dass Haftungsfallen gemäß Gesetz entstehen. Näheres dazu erfahren Sie auf dieser Seite. 

Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich mit den Akten befassen und die Risiken Ihrer Mandanten sichtbar machen. 

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Zwei Gesetze zum Schutze der beiden Parteien
Kunde und Versicherer
(1) Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
(2) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern regelt. Es legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest, wenn ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Was bedeutet es, Pflichten zu meiner Lebensversicherung gegenüber einer Versicherungsgesellschaft zu haben?
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die staatliche Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds in Deutschland. Es bildet die Grundlage für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die die Einhaltung der Gesetze überwacht. Das VAG legt unter anderem fest, was als Versicherungsgeschäft gilt, welche Anforderungen an die Geschäftstätigkeit von Versicherern gestellt werden und welche Befugnisse die Aufsichtsbehörde hat. Es beinhaltet Regelungen zur Solvenz, zur Organisation der Unternehmen und zum Schutz der Versicherten.

§153 VVG

Verursacherprinzip zählt bei der Verteilung der Gewinne

Link zu §153 VVG Erklärung §153 VVG

§163 VVG

Beitragserhöhung durch Neukalkulation

Link zu §163 VVG Erklrüng zu § 163 VVG

§169 VVG

Der Rückkaufswert wird nach den Regeln der Mathematik bestimmt

Link zu §169 VVG Erklärung zu § 169 VVG

§139 VAG

Regelt die Überschüsse

Link zu §139 VAG Erklärung zu § 139 VAG

§222 VAG

Übertragung an den Sicherungsfonds

Link zu §222 VAG Erklärung zu §222 VAG

§314 VAG

Herabsetzung der Leistung und Verpflichtung dafür  100% des Beitrages zu zahlen

Link zu §314 VAG Erklärung zu §314 VAG

Wir unterstützen Sie bei der Risikominimierung Ihres Unternehmens 

Wir unterstützen Sie bei der Risikominimierung Ihres Unternehmens für diese Art von Haftungsfallen der Betrieblichen Altersvorsorge Ihrer Mandanten. Konkret analysieren wir Ihre bestehenden Verträge, identifizieren potenzielle Risiken und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre rechtliche Sicherheit gewährleisten und gleichzeitig die Zufriedenheit Ihrer Mandanten sicherstellen

Konzept-erstellung

Strategie

Kurze 
BEarbeitungs-zeit

Unterstützung bei Meetings

Auch Start-up
Beratung BAV

Minimierung des Risikos

Wer bei dem Begriff "StaRUG" nicht von alleine zusammenzuckt, sollte sich bitte das Video hier ansehen, es wird Ihnen helfen, Ihre möglichen Haftungsfallen besser zu identifizieren.

VERSTANDEN

Die Message kam an. Wir hätten gerne einen konkreten Vorschlag, wie wir diese Thematik systematisch mit unserer Mandantschaft umsetzen können. Der Gedanke eines BAV-Audits gefällt uns. 

Bitte vereinbaren Sie einen Zoom-Call oder ein erstes Telefonat mit uns.

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Laden Sie gerne unsere Steuerberaterpräsentation herunter.